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Ihr Kfz Gutachter in Düsseldorf des Vertrauens

Ich begrüße Sie auf meiner Website und möchte mich Ihnen als leistungsstarker, sowie qualifizierter Kfz Gutachter in Düsseldorf vorstellen. Die Notwendigkeit eines Gutachtens durch einen qualifizierten Kfz Gutachter sollte Ihnen als vorteilhafte Basis dienen, um den jeweiligen Unfallschaden zu regulieren, in diesem Fall in Düsseldorf.

Mit mir an Ihrer Seite als Kfz Gutachter haben Sie Kompetenz und Leistungsstärke, womit Sie im Falle eines benötigten Gutachtens von einem Kfz Gutachter in Düsseldorf ihre Ansprüche gegenüber der Versicherung ihres Unfallgegners in vollem Umfang geltend machen können. Ich stehe Ihnen als professioneller Kfz Gutachter in Düsseldorf zur Verfügung.

Ich, als Kfz Gutachter in Düsseldorf, erstelle Gutachten für PKW, LKW, Busse, Transporter, Wohnwagen, Wohnmobile und Oldtimer. Dies dient zur Ermittlung eines Orientierungswertes für Ihr jeweiliges Fahrzeug, welches unter einer dieser Fahrzeugkategorien fällt. Dabei ermitteln wir verschiedene Werte ihres Fahrzeugs, sowie wertbeeinflussende, als auch regionale Faktoren werden berücksichtigt. Sodass wir Ihnen ein präzises Wertgutachten erstellen können.

Der Kfz Gutachter in Düsseldorf ermittelt folgende Werte beim Gutachten

  • Wiederbeschaffungswert
  • Zeitwert
  • Restwert
  • Händlereinkaufswert
  • Händlerverkaufswert

Sie hatten ein Verkehrsunfall und können den Unfallschaden nicht einschätzen, dann melden Sie sich telefonisch bei uns und wir beantworten Ihre Fragen. Doch vorab können wir Ihnen allgemeine Fragen beantworten.

Falls Ihr Fahrzeug unverschuldet beschädigt wurde, wie zum Beispiel bei einem Autounfall, so würde ein Haftpflichtschaden vorliegen. In diesem Fall würden wir Ihnen raten einen qualifizierten Kfz-Gutachter hinzuzuziehen. Die Kosten des jeweiligen Kfz-Gutachters würden dabei von der Haftpflichtversicherung des Schuldners übernommen werden, sofern es sich nicht um einen Bagatellschaden handelt. Jedoch würde jeder qualifizierte Ingenieur im Voraus ermitteln, ob ein solcher Bagatellschaden vorliegt. Falls ein solcher Schaden vorliegt, so würde ein Kostenvoranschlag bei der Werkstatt des Ingenieurs ausreichen. Wir würden Ihnen empfehlen bei dem notwendigen Hinzuziehen eines Kfz-Gutachters, dabei auf einen unabhängigen Ingenieur zu vertrauen, als auf den Kfz-Gutachter des Schuldners. Jedem Geschädigten steht es grundsätzlich frei, einen Ingenieur seiner Wahl zur Beweissicherung und Feststellung des Schadensumfangs und Schadenshöhe zu beauftragen. Das gilt selbst dann, wenn die Versicherung ohne Zustimmung des Geschädigten bereits einen Ingenieur bestellt hat oder schickt. Die Kosten zur Erstellung des Gutachtens vom Ingenieur sind erstattungspflichtig. Sofern jedoch nur ein so genannter Bagatellschaden vorliegt (Schadenshöhe liegt nicht höher als bis 600,- bis 750,- €), dürfte wie auch zuvor erwähnt als Schadensnachweis zumeist der Kostenvoranschlag einer Fachwerkstatt ausreichen. Die Bagatellschadengrenze liegt nach geltender Rechtsprechung bei 767,- €.

Aufgrund ihres beschädigten Fahrzeugs wissen Sie nicht wie Sie nun ihre alltäglichen Aufgaben erledigen sollen und die anfallenden Nebenkosten decken könnten.

Da können wir, als Kfz Gutachter in Düsseldorf, Sie beruhigen. Nun Die vollständige Beweissicherung über Schadensumfang und Schadenshöhe gewährleistet, dass die Ansprüche des Geschädigten (In dem Fall, Sie) in vollem Umfang erstattet werden. Die Beweissicherung über die Schadenshöhe gewährleistet zudem, dass der Unfallschaden vollständig erkannt wird. Die Beweissicherung über Schadensart und -umfang wird in vielen Fällen auch dann benötigt, wenn es später Streit über den Schadenshergang oder Ärger über die Reparaturdurchführung gibt. Mit Hilfe des Ingenieur Klaus Sturms kann die unfallbedingte Ausfallzeit des Fahrzeuges festgestellt werden, so dass Ersatzansprüche bezüglich Mietwagen oder Nutzungsausfallentschädigung besser belegt werden können. Ist Ihr Fahrzeug nach dem Unfall nicht fahrbereit und sind Sie auf ein Fahrzeug angewiesen, so haben Sie für die Dauer der Reparatur beziehungsweise Beschaffung eines neuen Fahrzeugs Anspruch auf ein gleichwertiges Mietfahrzeug. Benötigen Sie keinen Mietwagen, können Sie statt des Mietwagens eine Nutzungsausfallentschädigung verlangen. Die Höhe richtet sich nach dem jeweiligen Fahrzeugtyp. Die Eingruppierung des Fahrzeuges, nach der sich die Höhe des Nutzungsausfalles richtet, sollte durch einen Kfz Gutachter in Düsseldorf vorgenommen werden.

Gleichzeitig steht es Ihnen frei Ihr Fahrzeug in einer von Ihnen ausgewählten Werkstatt Ihres Vertrauens reparieren zu lassen. Wir würden Ihnen auch raten die Höhe eines eventuellen Wertminderungsanspruches durch ein Gutachten eines unabhängigen Ingenieur Klaus Sturms zu belegen. Da die meisten Kfz-Besitzer ohne unabhängigen Kfz Gutachter in Düsseldorf auf Wertminderung in einer Höhe bis zu mehreren tausend Euro verzichten. Jedoch wollen wir, als professioneller Ingenieur Klaus Sturm, Ihnen empfehlen, dass Sie die Abwicklung des Unfallschadens stets in Ihren Händen halten, auch wenn Ihnen, insbesondere von der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners, die gesamte Abwicklung des Schadens angeboten wird. Lassen Sie es nicht zu, dass ein unabhängiger Kfz Gutachter durch so genanntes Schadenmanagement der gegnerischen Versicherung ausgeschaltet wird. In diesem Fall würden wir Ihnen als kompetenter Kfz Gutachter in Düsseldorf zur Seite stehen.

Sie wissen nicht, wie Sie bei Unfall vorgehen sollen, dann erklären wir es Ihnen schrittweise.

Zehn Regeln von Ihrem Kfz Gutachter in Düsseldorf für das richtige Verhalten nach dem Unfall:

1. Unfallstelle absichern

Warnblinkanlage einschalten und das Warndreieck in 100 Meter Entfernung aufstellen.

2. Rettung aus dem Gefahrenbereich

Alle Unfallbeteiligten aus dem Gefahrenbereich retten. Eingeschlossene befreien und Brände sofort bekämpfen. Eine oft verkannte Gefahr droht trotz Absicherung durch herankommende Fahrzeuge, insbesondere bei Nebel oder hinter Kurven.

3. Rettungskräfte informieren

Ihr Kfz Sachverständiger empfiehlt Ihnen bei schweren Unfällen und auf jeden Fall, wenn es Verletzte gibt, die Polizei (Ruf 110) oder die Rettungsleitstelle (Ruf 112) informieren.

Dabei an »die fünf W« denken:

  • Wo ist es passiert?
  • Was ist passiert?
  • Wie viele Verletzte?
  • Welche Verletzungen?
  • Warten auf Rückfragen

4. Erste Hilfe leisten

Oft erhalten Verletzte keinerlei Beistand, obwohl es reichlich Helfer gäbe. Auch wer sich nicht in der Lage fühlt zu helfen, sollte sich nicht abwenden, sondern Unfallopfer durch Anteilnahme beruhigen.

5. Beweise sichern

Beweismittel sichern: Am besten Fotos von der Unfallstelle machen, ansonsten eine Skizze zeichnen. Erst wenn man den Unfall aufgenommen hat, dürfen die Unfallspuren beseitigt werden.

6. Verkehrsfluss wieder herstellen

Bei Bagatellschäden möglichst schnell die Fahrbahn räumen, dabei darauf achten, dass keine Gegenstände zurückbleiben.

7. Zeugen notieren

Name, Anschrift und Telefonnummern von Zeugen notieren.

8. Vorsicht bei Aussagen

Die Aufregung am Unfallort verleitet zu unbedachten oder missverständlichen Äußerungen. Keine Aussagen unter Druck machen. Auf keinen Fall sollte man seine Schuld am Unfall anerkennen: Sonst darf in bestimmten Fällen die Versicherung später die Zahlung verweigern.

9. Versicherung des Unfallgegners ermitteln

Wenn der Unfallgegner seine Versicherung nicht mitteilt, kann man diese beim Zentralruf der Autoversicherer erfragen. Service-Nummer: 0180.25026 (6 Ct./Min. bei Anruf aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunk: maximal 60 Ct. pro Anruf). Eigene Versicherung informieren (wenn nötig).

10. Den Kfz Gutachter in Düsseldorf mit der Schadenbewertung beauftragen.

Beauftragen Sie das Ingenieurbüro Sturm zur Erstellung eines Kfz-Gutachten.

Klaus Sturm – Ihr unabhängiger Ingenieur Klaus Sturm.

Denn Ihr Wohl liegt uns am Herzen.

Kfz Gutachter in Düsseldorf für Sie da.

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